Zudem ist der Kreisjugendring Passau eine Untergliederung des Bayerischen Jugendrings und damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auf der niederbayerischen Ebene ist der Bezirksjugendring eine weitere Ebene der Jugendringsarbeit, ebenfalls mit eigenen Förderbereichen und Projekten. Zweck und Ziel des Kreisjugendrings ist es, sich durch Jugendarbeit und -politik für die Belange junger Menschen einzusetzen. Dazu sucht er die Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen, Schulen, Institutionen und Organisationen, die in diesen Bereichen wirken. Zu den Arbeitsschwerpunkten der Arbeit des Kreisjugendrings zählen u. a.:
- Zuschusswesen
- Stärkung der ehrenamtlichen Jugendleiter/innen
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und anderen Trägern der Jugendarbeit
- Jugendzeltdorf am Rannasee
- Unterstützung der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit
- Beratung und Unterstützung der Gemeinden im Landkreis
- Beratung und Unterstützung der Jugendbeauftragten in den Gemeinden
- Erarbeitung von Stellungnahmen zur Bauleitplanung
- Entwicklung von Konzepten für die offene Kinder- und Jugendarbeit
- Zusammenarbeit mit den Schülermitverantwortungen
- Initiierung und Durchführung von Angeboten im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Internationale Jugendarbeit
- Ausstellungen im Themenbereich Gewalt
- Präventiver Jugendschutz
- Geräte-/Materialverleih bzw. -vermietung
Die regelmäßig stattfindenden Vollversammlungen sind das höchste beschließende Gremium des Kreisjugendrings. Aus dessen Reihen wird alle zwei Jahre die Vorstandschaft gewählt.