Ansprechpartner/innen der offenen Jugendtreffs im Landkreis Passau

Jugendtreff "ZOOM" Vilshofen

Bürg 3
94474 Vilshofen

Ansprechpartnerinnen:
Gemeindejugendpflegerin Elena Hageneder (KJR)
Mobil 0175/5328592
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Stadtjugendpflegerin Susanne Ehrl (Vilshofen)
Diensthandy: 0173/8637786
Facebook: Jugendtreff Zoom

Instagram: jugendtreff_zoom

Öffnungszeiten:
Di. 16.00 - 19.00 Uhr mit Elena
Do. 17.00 - 20.00 Uhr mit Susi




Jugendtreff "Starkstrom" Ruderting

Passauer Str. 3/Pfarramt Ruderting
94161 Ruderting
(neben der Kirche)

AnsprechpartnerInnen:
Manuela Kühnhackl (Gemeinde Ruderting)
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Gemeindejugendpfleger Sebastian Klein
Tel. 08502/91778-20, Mobil 0171 3317523,
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Facebook: Sebastian Klein

Öffnungszeiten:
Fr. 18.00 – 22.00 Uhr

Jugendtreff Bad Griesbach

Jorhanweg 2
94086 Bad Griesbach

Ansprechpartnerinnen:
Gemeindejugendpflegerin Petra Kohlhofer (KJR)
Tel. 08502/91778-13, Mobil 0160/90528106
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Facebook: Petra Kohlhofer

Gemeindejugendpflegerin Dr. Viviana Mercurio (KJR)
Tel. 08502/91778-15
Mobil: 0160/90530118
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Instagram: jugendtreff_badgriesbach


Öffnungszeiten:
Di. 17.00 – 20.00 Uhr


Jugendtreff Bad Füssing

Rathausstr. 10
94072 Bad Füssing

Ansprechpartnerin:
Gemeindejugendpflegerin Cassandra Schiermeier (KJR)
Mobil : 0151-54100841  
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Instagram: jugend_in_bad_fuessing

Öffnungszeiten:
Di. 17.00 – 20.00 Uhr


Jugendtreff Rotthalmünster

Simbacher Str. 23
94094 Rotthalmünster

Ansprechpartnerin:
Gemeindejugendpflegerin Cassandra Schiermeier (KJR)
Mobil : 0151-54100841  
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Instagram: jugend_in_rm

Öffnungszeiten:
Mi. 16.00 – 20.00 Uhr

Jugendtreff „Brennpunkt“

Kirchplatz 3
94051 Hauzenberg

Ansprechpartnerin:
Stadtjugendpflegerin Martina Schwarz (KJR)
Mobil 0151 56630536
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Facebook: Stadtjugendpflegerin Martina Schwarz

Öffnungzeiten:
Di.: 15.30 – 19.00 Uhr
Mi.: 15.30 – 19.00 Uhr

Mädchentreff: Infos & Anmeldung bei Martina
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Jugendtreff Tiefenbach

Pilgrimstraße 2a
94113 Tiefenbach

Ansprechpartner:in:
Gemeindejugendpfleger Sebastian Klein (KJR)
Tel. 08502/91778-20
Mobil 0171/3317523
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Facebook: Sebastian Klein
Instagram: jugendtreff_tiefenbach

Gemeindejugendpflegerin Elena Hageneder (KJR)
Mobil 0175/5328592
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Öffnungzeiten:
Dienstag 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Freitag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr


Jugendtreff „Blue Slide Park“

Maristenweg 3
94081 Fürstenzell

Ansprechpartner/In:
Gemeindejugendpflegerin Petra Kohlhofer (KJR)
Tel. 08502/91778-13
Mobil: 0160/90528106
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gemeindejugendpfleger Sebastian Klein (KJR)
Tel. 08502/91778-20
Mobil: 0171/3317523
Email.Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Instagram: blueslidepark_fzell

Öffnungszeiten:
Mo. 17.00 – 21.00 Uhr
Mi. 17.00 - 21.00 Uhr

Mädchentreff: Infos & Anmeldung bei Petra 

Jugendtreff Ortenburg

Marktplatz 29
94496 Ortenburg

Ansprechpartner:
Gemeindejugendpfleger Sebastian Klein (KJR)
Tel. 08502/91778-20, Mobil 0171 3317523, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Facebook: Sebastian Klein
Instagram: jugendtreff_ortenburg

Öffnungszeiten
:
Mo. 17.00 – 21.00 Uhr
Do. 17.00 – 21.00 Uhr

Jugendtreff "Homebase" Neuhaus a.Inn

Gemeindejugendpflegerin Sophia Türpitz (KJR)
Tel. 08502/91778-25
Mobil 0170/2768252
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Eingang gegenüber Grundschule
94152 Neuhaus a.Inn

Instagram: ruhstorfxneuhaus

Öfnnungszeiten:
Do, 17.00-20.00 Uhr

Jugendtreff Ruhstorf

Gemeindejugendpflegerin Sophia Türpitz (KJR)
Tel. 08502/91778-25
Mobil 0170/2768252
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Am Schulplatz 9
94099 Ruhstorf a.d. Rott

Instagram: ruhstorfxneuhaus

Öfnnungszeiten:
Di, 17.00-20.00 Uhr

Jugendtreff Aidenbach

Kreuzkirchenstr. 2
94501 Aidenbach


Ansprechpartnerin:
Gemeindejugendpflegerin Dr. Viviana Mercurio (KJR)
Tel. 08502/91778-15
Mobil: 0160/90530118
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Instagram: aidenbachxaldersbach


Öffnungszeiten:
Mo. 17.00-20.00 Uhr

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Jugendtreff Aldersbach

Klosterpl. 3
94501 Aldersbach

Ansprechpartnerin:
Gemeindejugendpflegerin Dr. Viviana Mercurio (KJR)
Tel. 08502/91778-15
Mobil: 0160/90530118
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Instagram: aidenbachxaldersbach

Öffnungszeiten:
Mi. 16:00-19:00 Uhr


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Jugendtreff Neuburg am Inn

Kirchplatz 7
94127 Neuburg am Inn

Ansprechpartnerin:

Gemeindejugendpflegerin Sophia Türpitz (KJR)
Tel. 08502/91778-25
Mobil 0170/2768252
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gemeindejugendpflegerinnen Petra Kohlhofer (KJR)
KJR Tel. 08502/91778-13, Mobil 0160/90528106
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!





Instagram: jugendtreff_neuburgaminn

Öffnungszeiten:
Do. 15.00 – 19.00 Uhr
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Jugendtreff Pocking

Indlinger Str. 14b
94060 Pocking

AnsprechpartnerInnen:
Gemeindejugendpflegerin Cassandra Schiermeier (KJR)
Mobil : 0151-54100841  
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Instagram: jugend_in_pocking

- Mandy Lehmann (OGB Mittelschule)
  Mobil: 0151/28195200

- Christian Walter (Migrationsdienst, Diakonie)
  Mobil: 0178/1851025

- Holger Angloher (Stadt Pocking)
  08531/709-22

Öffnungszeiten:

- Dienstag 16:30 – 19:30 Uhr
- Donnerstag 15:45 – 19:45 Uhr
- Freitag 17:00 – 21:00 Uhr
- Samstag 17:00 – 21:00 Uhr

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 Jugendtreff Obernzell

Jochensteiner Str. 2

94130 Obernzell

Ansprechpartnerin:
Gemeindejugendpflegerin Elena Hageneder (KJR)
Mobil 0175/5328592
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Instagram: jugend_in_obernzell

Öffnungszeiten:
Mi. 16.00 - 20.00 Uhr

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Jugendtreff Wegscheid

Gemeindejugendpflegerin Sophia Türpitz (KJR)
Tel. 08502/91778-25
Mobil 0170/2768252
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Öffnungszeiten: 17-20 Uhr
Outdoor

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Fachberatung und Unterstützung

Aufgrund der Vereinbarung zwischen Landkreis Passau und Kreisjugendring Passau ist der Kreisjugendring Passau für die Erfüllung und Förderung von Aufgaben der Jugendarbeit, insbesondere der §§ 11 und 12 SGB VIII, im Landkreis zuständig.

Im Sinne dieser Vereinbarung nimmt der KJR die Aufgaben der fachlichen Beratung und Unterstützung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der dafür zuständigen Gemeinden wahr. In der Praxis bedeutet dies vor allem die fachliche Begleitung von offenen Jugendtreffs und deren verantwortlichen Leiter.
 
Offene Kinder- und Jugendarbeit als kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis

„Einrichtungen und Dienste der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) sind heute anerkannter Maßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden.“ (Bayerische Staatsregierung, Kinder- und Jugendprogramm 1998) Die Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens, als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachlich differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen. Die OKJA in den Jugendzentren, Jugendfreizeitstätten leistet damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung und hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen.

Grundlegende Ziele der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Persönlichkeitsentwicklung
Die Einrichtungen der Offenen Kinder -und Jugendarbeit sind für junge Menschen lebensweltbezogene Orte für Freizeitgestaltung, Kommunikation, Information, Lernen, Erleben, Entfaltung, Beratung, Orientierung, Hilfe und Unterstützung. Neben einem Angebot an Unterstützung und Begleitung in Entwicklungsaufgaben und allgemeinen Hilfen zur Lebensbewältigung, bietet Offene Jugendarbeit ein pädagogisch begleitetes und moderiertes Angebot von Lern- und Gelegenheitsstrukturen zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Leistungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit fördern die Interessen und die eigenen kreativen Fähigkeiten junger Menschen und tragen durch vielfältige Möglichkeiten zum sozialen Lernen bei.

Soziale Kompetenzen und Bildung

Die OKJA vermittelt über Bildungsprozesse zentrale soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen. Aber auch mit Hilfe gezielter Programme und Angebote trägt die OKJA in vielfältiger Weise zum Wissen und zur Bildung von Kindern und Jugendlichen bei.

Der subjektorientierte Bildungsbegriff der OKJA versteht Bildung vor allem als Selbstbildung und fördert durch lebensweltorientierte Programme und Angebote:
  • Personale Kompetenzen
  • Soziale Kompetenzen
  • Kulturelle Kompetenzen
  • Politische Kompetenzen
  • Genderkompetenzen
  • Interkulturelle Kompetenzen
Beteiligung und gesellschaftliches Engagement
Die Angebote der OKJA müssen „...von jungen Menschen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie sollen zu Selbstbestimmung befähigen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung hinführen und soziales Engagement anregen.“ (vgl. § 11 SGB VIII) Zivilgesellschaftliches Handeln, gesellschaftliche Mitbestimmung und Mitverantwortung zählen zu den elementaren Zielen der OKJA. Offene Kinder- und Jugendarbeit fördert bei jungen Menschen Engagement, schafft Anregung und Möglichkeiten zu Partizipation sowie Gelegenheiten, Verantwortung zu übernehmen, Einfluss zu nehmen und mit zu entscheiden. Offene Kinder- und Jugendarbeit unterstützt junge Menschen, ihre Anliegen qualifiziert zu artikulieren, zu vertreten und durchzusetzen. Damit motiviert und qualifiziert die OKJA junge Menschen zu mehr freiwilliger und ehrenamtlicher Mitarbeit in der Zivilgesellschaft.

Grundlegende Arbeitsprinzipien der OKJA

Offenheit
Die Angebote der OKJA stehen allen jungen Menschen, unabhängig von Beitritts-, Mitgliedschafts- konfessionellen und anderen längerfristigen sowie weitergehenden Verpflichtungen offen. Die OKJA spricht die verschiedensten Altersgruppen – von den Kindern bis zu jungen Volljährigen – sowie die verschiedensten Zielgruppen von jungen Menschen an.

Freiwilligkeit
Die Freiwilligkeit der Teilnahme ist eine konstitutionelle Grundbedingung klassischer Formen der Jugendarbeit. Auch die Teilnahme an Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist damit immer freiwillig. Zentrales Anliegen der OKJA ist es, Anregung und Gelegenheiten zu freiwilligem Engagement, zu Mitwirkung und zur Beteiligung bereit zu stellen.

Niederschwelligkeit
Alle Leistungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen ohne Vorbedingungen und Vorleistungen in Anspruch genommen werden können. Die Zugangsmöglichkeiten und Erreichbarkeit ihrer Angebote müssen den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Adressaten und Adressatinnen entsprechen.

Bedürfnis- und Interessenorientierung
Die Berücksichtigung der Interessen, Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen hat in der OKJA Priorität. Die Förderung und Unterstützung von freiwilligen, bzw. selbst initiierten Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen bleibt grundsätzlich vorrangig. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der OKJA vertreten und vermitteln die Interessen ihrer Zielgruppen gegenüber Dritten.

Partizipation, Parteilichkeit und Toleranz als pädagogische Grundhaltung
Offene Kinder- und Jugendarbeit bringt jungen Menschen Vertrauen, Wertschätzung und persönliche Akzeptanz entgegen. Die Arbeit ist getragen von der Grundhaltung der Partizipation der jungen Menschen an gesellschaftlichen Prozessen. In diesem Sinne setzt sich OKJA auch parteilich für die Interessen und Bedürfnisse ihrer Adressaten und Adressatinnen ein. Die OKJA ist ein Begleiter auch in kritischen Lebenslagen junger Menschen. Dabei schließt eine akzeptierende Haltung Kritik und Konsequenz sowie die Orientierung an Regeln und Strukturen nicht aus.

Prävention
Als Angebot im Rahmen der Aufgabe von § 11 SGB VIII hat die Offene Kinder- und Jugendarbeit primärpräventive Wirkung. Darüber hinaus leistet die Offene Kinder- und Jugendarbeit durch gezielte präventive Programme und Aktionen, z.B. zu Themen wie Gewalt, Drogen, Gesundheit, sexueller Missbrauch usw., maßgebliche Beiträge zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Geschlechtsspezifisch reflektierte Arbeit
Geschlechtsspezifisch reflektierte Arbeit ist einerseits eine Querschnittsaufgabe in der OKJA (§ 9 Abs. 3 SGB VIII). Die OKJA berücksichtigt unterschiedliche Lebenslagen, Rollenverhalten sowie daraus resultierende Kommunikations- und Umgangsformen von Mädchen und Jungen sowie von Frauen und Männern. Die Gestaltung der Rahmenbedingungen in der OKJA ist gemäß den Erfordernissen einer geschlechtsspezifisch reflektierten Offenen Arbeit auszurichten. Andererseits bietet sie spezifische Angebote für Jungen und Mädchen.
Die OKJA trägt im Rahmen der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung nicht nur zum Erlernen, Üben und zur Kultivierung von Geschlechterrollen und –Identitäten bei, sondern setzt sich auch für die Verminderung und den Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen ein.

Inklusion
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit eröffnet grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen im Sozialraum die Chance sich an den Angeboten zu beteiligen.
Insbesondere erreicht die OKJA damit auch die bildungs- und sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen in die Gesellschaft.
Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien und unterschiedlichen Herkunftskulturen erreicht die OKJA oftmals in unmittelbarer Art. Die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen der OKJA trägt zur Auseinandersetzung und zum Abbau von persönlichen und gesellschaftlichen Vorurteilen bei. Sie fördert Verständnis und Toleranz untereinander und gegenüber fremden Kulturen. Damit schult die OKJA die interkulturelle Kommunikationsfähigkeit und Kompetenzen ihrer Besucher/innen. Die OKJA hat damit in besonderer Weise den anspruchsvoll fachlichen Herausforderungen einer interkulturellen Pädagogik gewachsen zu sein.
Im Rahmen ihrer spezifischen Arbeitsweisen soll die OKJA insbesondere auch Belange und Interessen von Mädchen und Jungen mit Benachteiligungen und Behinderungen vertreten. Sie bietet einen verlässlichen und selbstverständlichen Platz zur gemeinsamen Freizeitgestaltung inmitten der Gesellschaft mit Gleichaltrigen ohne Behinderung und setzt Rahmenbedingungen, die dies fördern und nachhaltig sichern.

Anwaltschaft für Kinder und Jugendliche
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tragen im Rahmen ihrer Befugnisse zur öffentlichen Darstellung jugendlicher Anliegen in der Öffentlichkeit bei. Mit geeigneten Formen der Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit, Internetplattform usw. unterstützt die OKJA öffentlichkeitswirksam die Berücksichtigung von Interessen und Bedürfnissen, sowie Aktivitäten und Entwicklungen der jungen Menschen in der Gesellschaft. Sie befähigt Kinder und Jugendliche darüber hinaus, ihre eigenen Interessen selbst zu artikulieren und zu vertreten sowie wirksam innerhalb der Gesellschaft durchzusetzen.

Empowerment
Es ist zentrales Anliegen der OKJA, zu selbstverantwortlichem Engagement, zu gesellschaftlicher Mitwirkung und zu politischer Beteiligung zu motivieren, zu qualifizieren und entsprechende Anreize und Gelegenheiten dazu bereitzustellen. Empowerment in der OKJA ist darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmungspotentiale junger Menschen zu entwickeln und zu fördern und sie in ihrem Entwicklungsprozess hin zu einer selbstverantwortlichen und autonomen Lebensgestaltung zu unterstützen. Damit begleitetet OKJA ihre Adressaten auf dem Weg zu politischer und gesellschaftlicher Mündigkeit und motiviert zu eigenständigem demokratischem Handeln.

Gesetzliche Grundlagen: Auftrag und Inhalt

Leistung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
Offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine anerkannte und breit legitimierte gesetzliche Leistung im Rahmen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Kinder- und Jugendhilfe fördert junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen (vgl. § 1 SGB VIII).
OKJA ist nach § 11 SGB VIII Teil der Kinder- und Jugendarbeit. Sie leistet darüber hinaus, je nach örtlicher Ausgangslage, auch verschiedene, mit Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§14 SGB VIII) zusammenhängende Aufgaben.

Offene Kinder- und Jugendarbeit als kommunale Aufgabe
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben damit nach § 79 SGB VIII für die Erfüllung der Aufgaben der OKJA die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Sie sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach SGB VIII erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen ...rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. ... Von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln haben sie einen angemessenen Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden. (§ 79 (2) SGB VIII)
Für die Jugendarbeit in den kreisangehörigen Gemeinden existiert eine „kommunale Doppelzuständigkeit“. Zuständig sind dort sowohl die kreisangehörigen Gemeinden, als auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise).

Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden
Nach Art. 30 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze, Bayern) sollen kreisangehörige Gemeinden in Bayern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die notwendigen Leistungen, Dienste und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stellen. Auch die OKJA fällt damit unter diese gesetzlich verpflichtende Aufgabe im Rahmen des eigenen Wirkungskreises von Städten und Gemeinden. „...Übersteigt diese Aufgabe die Leistungsfähigkeit einer kreisangehörigen Gemeinde oder sind Einrichtungen, Dienste oder Veranstaltungen bereitzustellen oder vorzuhalten, deren Einzugsbereich sich auf mehrere kreisangehörige Gemeinden erstreckt, hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in geeigneten Fällen darauf hinzuwirken, dass die Aufgabe im Weg kommunaler Zusammenarbeit erfüllt wird, oder, falls dies nicht möglich ist, selbst dafür Sorge zu tragen.“ (Art 30 Abs.1. Satz 3 AGSG)

Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings.


AnsprechpartnerInnen

Sandra Straube

Kommunale Jugendpflegerin

Tel. 08502/91778-23
Mobil 0170/2068765
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Kreisjugendring Passau | Passauer Str. 31 | 94081 Fürstenzell
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