Der Landkreis Passau hat zum 03.12.1990 die gesamte Jugendarbeit per Vereinbarung auf den Kreisjugendring übertragen und stellt dafür personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung.
Die Umsetzung der Aufgaben geschieht, indem die Kommunale Jugendpflege in den Aufgabenbereichen des §§ 11 und 12 SGB VIII sowie in den mit der Jugendarbeit korrespondierenden Bereichen des §§ 13 und 14 SGB VIII
die Gesamt- und Planungsverantwortung für den örtlichen Träger umsetzt; darauf hinwirkt, dass die Träger der freien Jugendhilfe die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit bereitstellen und betreiben; diese fördert, sowohl materiell, ideell und durch Bereitstellung notwendiger Rahmenbedingungen; selbst die Leistungen erbringt, soweit die freien Träger dazu nicht bereit oder auch mit öffentlicher Förderung nicht dazu in der Lage sind.
Die Kommunale Jugendpflege arbeitet damit an einer möglichst optimalen Planung und Gestaltung, Förderung und Entwicklung von Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit.