Die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass alle außerschulischen Bildungsangebote (damit auch die Jugendarbeit) ab 01.12.2020 in Präsenz untersagt sind. Diese Regelung gilt vorerst bis 20.12.2020.
Das bedeutet, dass auch die Angebote des KJR solange in Präsenz ausgesetzt sind. Sobald wir wieder vor Ort aktiv sein können, informieren wir hier auf unserer Homepage.
Wir sind aber weiterhin gerne für Sie/euch erreichbar: per Telefon, Email, Facebook, WhatsApp, etc.