Die seit dem 07.06.2021 geltende 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt nun viele Freiheiten zurück, so dass auch den Trägern der freien Jugendarbeit wieder Präsenzangebote in möglich sind.
Um in dieser Situation in den Vereinen und Verbänden im Landkreis einen Impuls zu setzen, den Kindern und Jugendlichen nach dem Lockdown wieder die Möglichkeit zur Aktivität sowie zum Austausch und zur Orientierung nach schwierigen Zeiten zu geben, sollen die im Haushalt eingeplanten, bisher aber nicht abgerufenen Mittel im Sinne eines Corona-Sonderfonds zur Unterstützung des „Re-Starts“ der Jugendarbeit im Landkreis eingesetzt werden. In diesem Sinne durchgeführte Veranstaltungen sollen – auch zur Deckung der durch die notwendigen Hygienemaßnahmen entstehenden Mehrkosten (für z.B. Masken, Desinfektionsmittel, usw.) – unterstützt werden. Jeder Mitgliedsverband des KJR kann hierfür einmalig und nur für das Jahr 2021 Fördermittel in Höhe von 350.- je Delegiertenstimme abrufen. Hierfür ist in einem Förderantrag darzulegen, welche Maßnahme mit welchem Programm im Sinne eines „Re-Start“ der Jugendarbeit durchgeführt werden soll. Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht werden nicht gefördert. Im Übrigen gelten die Förderrichtlinien entsprechend.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.